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Explosionsrisikobewertung

Explosionsgefahren können in vielen verschiedenen Arbeitsumgebungen auftreten. Beim Auftreten eines explosionsfähigen Gemisches und einer Zündquelle kommt es zu einer gefährlichen Explosion und einem Brand. Um festzustellen, in welchen Fällen ein solches Risiko besteht, wird eine Explosionsrisikobewertung durchgeführt.

Die Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauwerken und Flächen (Gesetzblatt vom 22. Juni 2010) gibt an, in welchen Fällen eine Bewertung der Explosionsgefahr erforderlich ist.

Wann ist eine Explosionsrisikobeurteilung erforderlich?

§ 37 Abs. 1 der Verordnung bestimmt: „In den Anlagen und angrenzenden Bereichen, in denen technologische Prozesse unter Verwendung von Stoffen durchgeführt werden, die explosionsfähige Gemische bilden können, oder in denen solche Stoffe gelagert werden, ist eine Explosionsgefährdungsbeurteilung durchzuführen.“ .

Wie in den Vorschriften angegeben, muss die Explosionsrisikobewertung die Definition von explosionsgefährdeten Bereichen, die Bestimmung von explosionsgefährdeten Zonen und die Entwicklung einer geeigneten grafischen Dokumentation sowie die Bestimmung von Faktoren, die eine Zündung verursachen können, umfassen.

Gemäß der Norm PN-EN 1127-1 gibt es folgende Arten von Zündquellen:

  • adiabatische Kompression und Stoßwellen
  • statische Elektrizität
  • hochfrequente elektromagnetische Wellen von 104 Hz bis 3 × 1015 Hz
  • elektromagnetische Wellen von 3 × 1011 Hz bis 3 × 1015 Hz
  • heiße Oberflächen
  • mechanisch erzeugte Funken
  • Flammen und heiße Gase
  • Streuströme, kathodischer Korrosionsschutz
  • ionisierende Strahlung
  • exotherme Reaktionen einschließlich Staubselbstentzündung
  • Donnerschlag
  • Ultraschall
  • Elektrogeräte

Explosionsrisikobewertung versus Analyse und Bewertung des Explosionsrisikos

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Explosionsrisikobewertung gilt für Planer, Investoren oder Arbeitgeber oder andere Nutzer, die über den Ablauf des technologischen Prozesses entscheiden.

Die Explosionsrisikobewertung kann verwendet werden, um die Analyse und Bewertung des Explosionsrisikos durchzuführen, die sich aus der ATEX-Benutzerrichtlinie 137 und der Verordnung des Wirtschaftsministers vom 8. Juli 2010 über die Mindestanforderungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ergeben die Möglichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre am Arbeitsplatz (Gesetzblatt vom 30. Juli 2010).

Die Explosionsrisikoanalyse und -bewertung ist von großer Bedeutung bei der Einreichung von Unterlagen zur Erlangung einer Baugenehmigung.

Wenn Sie weitere Fragen zur Explosionsrisikobewertung haben, wenden Sie sich bitte an uns.

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