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Explosionsrisikobewertung

In bestimmten Arbeitsumgebungen besteht Explosionsgefahr, die in erster Linie mit der Beschaffenheit der Arbeitsplätze, verwendeten Geräten oder Stoffen und Gemischen zusammenhängt. Damit es zu einer Explosion kommen kann, müssen eine explosionsfähige Atmosphäre und eine Zündquelle wie Funken, heiße Oberflächen, Flammen, elektrische Geräte oder elektrostatische Entladungen entstehen.

An Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer explosionsfähigen Atmosphäre besteht, ist eine umfassende Analyse und Bewertung des Explosionsrisikos erforderlich. Eine solche Verpflichtung wird den Arbeitgebern durch die ATEX-Benutzerrichtlinie 137 und die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 8. Juli 2010 über die Mindestanforderungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf die Möglichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre am Arbeitsplatz (Gesetzblatt vom 30. Juli 2010, .).

Die Explosionsrisikobewertung berücksichtigt:

  • auf dem Stand verwendete Installationen
  • verwendeten Stoffe und Gemische
  • die ablaufenden Prozesse und ihre Wechselwirkungen
  • die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre
  • die Wahrscheinlichkeit des Auftretens wirksamer Zündquellen
  • das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen der Explosion

Basierend auf der durchgeführten Explosionsrisikobewertung ist es möglich, eine angemessene Entscheidung bezüglich des Explosionsschutzes an einem bestimmten Arbeitsplatz zu treffen.

Entscheidungen, die auf der Grundlage einer Explosionsrisikobewertung getroffen werden, sollten:

  • die Möglichkeit der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder verringern
  • die Möglichkeit der Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder verringern
  • reduzieren die Auswirkungen von Explosionen und begrenzen ihre Ausbreitung

Durch die Durchführung einer Analyse und Bewertung des Explosionsrisikos gemäß der Richtlinie und der Verordnung des Wirtschaftsministers ist es daher möglich, das Risiko an den Arbeitsplätzen zu verringern, an denen eine Explosion auftreten kann.

Für weitere Fragen zur Explosionsrisikobewertung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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