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Prüfung G1, G2, G3

Dass die Person in einer Position arbeiten könnte, die entsprechende Qualifikationen erfordert G1, G2, G3, muss zunächst die entsprechende Ausbildung absolvieren und anschließend die Prüfung bestehen.

Gegenstand der Prüfung sind die Anforderungen an Kenntnisse, die in den Positionen des Bedienens und/oder Beaufsichtigens erforderlich sind. Sie sind in Abs. 6 Punkt 2 der Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik vom 28. April 2003, abhängig von den verwendeten Strom-, Energie- oder Gasanlagen, -geräten und -netzen.

Folgende Themen werden während der Prüfung besprochen:

  • Bestimmungen von Rechtsakten - im Energiegesetz, Verordnung (Gesetzblatt von 2005 Nr. 141, Pos. 1189) und Verordnung (Gesetzblatt von 2003, Nr. 89, Pos. 828)
  • Bau von Energiegeräten
  • Betrieb von Energiegeräten
  • Arbeitsplatz- und Betriebsanweisungen
  • Normen
  • Arbeitsgesetzbuch
  • Grundsätze der vormedizinischen Versorgung

Die Prüfungstermine und -orte werden individuell mit den Mitarbeitern der vom Studierenden gewählten Kommission vereinbart, zB: SEP, PSE, SIMP, SITPS, je nach belegter Lehrveranstaltungsart.

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